Wir Schweizer dürfen 10 Tagen, am 28. November bereits wieder abstimmen. Dieses mal über folgende Fragen:
- Neuer Finanzausgleich und Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
- Bundesbeschluss über eine neue Finanzordnung
- Bundesgesetz über die Forschung an embryonalen Stammzellen
Lange dachte ich, das Gesetz über die Stammzellenforschung würde Diskussionslos angenommen. Doch wie swissinfo berichtet ist dies nicht mehr so klar. Und das ist mir recht so. Denn wie die Grüne Partei richtig bemerkt hat, verstösst alleine die Tatsache, dass es "überzählige Embryonen" (was für ein Unwort!) gibt gegen unsere Bundesverfassung. In Artikel 119 steht folgendes:
es dürfen nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden, als ihr sofort eingepflanzt werden können.
In einer Arena-Sendung (kann mit RealPlayer angesehen werden) hat Pascal Couchepin lapidar erklärt, dass die Verfassungsmässigkeit diskutiert und nicht als Problem gesehen wurde. Es gefällt mir nicht, wie man unsere Verfassung so einfach mit den Füssen tritt. Wäre es nicht wenigstens möglich gewesen, eine entsprechende Verfassungsänderung zur Abstimmung zu bringen?