Vielleicht war das ja in den Medien und es ist mir völlig entgangen. Als ich gerade auf der Webseite des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation war, sah ich eine Medienmitteilung mit dem Titel Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur vom 3. Dezember.

Die elektronischen Signaturen werden ab dem nächsten Jahr in der Schweiz der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sind mit der geltenden Regelung der Europäischen Union kompatibel. Sie sollten die Anerkennung mehrerer Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten in nächster Zeit erlauben und dadurch E-Commerce und E-Government in unserem Land fördern.

Da bin ich mal gespannt, wie das dann in der Praxis aussieht.