Der Mann war im Februar 2004 wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher sexueller Nötigung sowie versuchter Vergewaltigung zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von 2¼ Jahren verurteilt worden.
[....]
Er beantragte, das Urteil sei aufzuheben, das Strafverfahren sei wiederaufzunehmen und vom Vollzug der Strafe sei einstweilen abzusehen.
Ja, ich finde auch das Strafverfahren sei wiederaufzunehmen. Und zwar damit dem Kerl eine Strafe von 20 Jahren verhängt werden kann. 2.25 Jahre - ist schmerzlich wenig für so ein Verbrechen. Da kriegt heute bald ein von der Musikindustrie verklagter Jugendlicher mehr... Ich persönlich bin halt nach wie vor der Meinung, dass Kinderschändung mindestens so hart wie Mord zu bestrafen ist. Unsere Gerichte bzw. unsere Gesetze aber offenbar noch nicht. Siehe auch mein früherer Artikel Strafe für Sex mit Kindern, wo ich den entsprechenden Artikel im Strafgesetzbuch aufgespürt habe - fünf Jahre ist die maximale Strafe.
Das Gericht hat die Wiederaufnahme übrigens abgelehnt.
Artikel Gelesen bei der NZZ und gefunden über deren RSS Feed (ja, liebe NZZ, der bringt euch mehr Leser).